Fragen und Antworten

 

Wie ist der Ablauf einer Therapie?

Zunächst werden in einem Erstgespräch der Behandlungsanlass erörtert und organisatorische Fragen geklärt. Einerseits haben die Patienten hier die Möglichkeit herauszufinden, ob sie mit der Therapeutin ein Arbeitsbündnis eingehen möchten, anderseits kann die Therapeutin einschätzen, ob sie für die Problematik eine kompetente Behandlung anbieten kann. Daran schließt sich eine diagnostische Phase an, in der eine sorgfältige Bestandsaufnahme stattfindet. Dazu gehören die umfassende Analyse Ihres Problems, wegen dem Sie die Behandlung aufgesucht haben, aber auch die Abklärung möglicher weiterer Problembereiche, die eventuell in der  Therapie berücksichtigt werden müssen. Hierbei werden neben den Gesprächen auch Fragebögen und ein standardisiertes klinisches Interview eingesetzt. Dies dient sowohl diagnostischen Zwecken als auch der Qualitätssicherung. Auf der Basis der Informationen aus dieser diagnostischen Phase werden dann konkrete Therapieziele vereinbart und es wird gemeinsam mit Ihnen ein Therapieplan erstellt. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Antrag an den Kostenträger gestellt. Hier entsteht eine Pause von einigen Wochen. Sobald die Genehmigung der Therapie vorliegt, können Termine für die eigentliche Psychotherapie vereinbart werden. Bei der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze werden Sie engmaschig betreut, die einzelnen Therapieschritte werden ausführlich mit Ihnen vor- und nachbereitet. Da im Rahmen einer Therapie die wichtigsten Veränderungen zwischen den Sitzungen passieren, werden regelmäßig individuelle Aufgaben für die Zeit bis zum nächsten Termin vereinbart. Zu Beginn einer Therapie kann es vorkommen, dass sich aufgrund der intensiven Arbeit am Problem Ihr Befinden zunächst verschlechtert, bevor eine Besserung eintritt. Dieses Risiko besteht vor allem bei Problemen, deren Lösung oder Aufarbeitung lange Zeit verdrängt oder vermieden wurde. Oft genügt es nicht, Bewältigungsstrategien nur zu besprechen. Mitunter kann es notwendig sein, Fertigkeiten im geschützten Rahmen der Therapie zu üben und auch in „echten“ Problemsituationen auszuprobieren. Sie entscheiden gemeinsam mit der Therapeutin, wie viel Unterstützung dabei notwendig ist. Sind die Therapieziele erreicht, haben Sie in einer mehrwöchigen Selbstkontrollphase die Gelegenheit, die neu erworbenen Bewältigungsstrategien ohne therapeutische Unterstützung im Alltag auszuprobieren. Anschließend werden im Rahmen einer fundierten Rückfallprophylaxe Verhaltenshinweise besprochen, die den Therapieerfolg stabilisieren helfen. Zum Abschluss wird das Ergebnis der Therapie gemeinsam bewertet und es werden Ihnen Fragebögen vorgelegt, deren Auswertung Aussagen bezüglich des Therapieerfolges zulassen und ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in unserer Praxis darstellen.


Was sind die Rahmenbedingungen?

Ein Überweisungsschein eines Arztes ist seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PTG) im Jahre 1999 nicht mehr notwendig.  Je nach Therapiekapazität kann es nach dem Erstgespräch zu Wartezeiten bis zum Therapiebeginn kommen. Die ambulante Behandlung in meiner Praxis wird prinzipiell von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für private Krankenkassen gilt dies in Abhängigkeit vom gewählten Tarif. In jedem Fall empfiehlt es sich, als privat Versicherter eine Finanzierungszusage Ihrer Krankenkasse einzuholen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie 45 Sitzungen, regulär ist es bei entsprechender Notwendigkeit, insgesamt bis zu 60 Sitzungen zu beantragen.

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kommen die Sitzungen mit den Eltern hinzu, entsprechend also 25 Sitzungen mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen + 6 Elternsitzungen oder 45 Kind/Jugendlicher + 11 Elternsitzungen.


Wer trägt die Kosten?

Kostenträger sind generell die Kranken- & Unfallkassen.

Für Privatpatienten und Selbstzahler beträgt der Honorarsatz (Faktor 2,3) gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten etwa 100,- Euro. Die Honorierung der gesetzlichen Krankenkassen für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten kann von Zeit zu Zeit schwanken und beträgt aktuell ca. 81,- Euro. Den aktuellen Satz kann Ihnen Ihre Therapeutin jederzeit ausdrucken oder Sie erfragen ihn bei Ihrem Kostenträger.

Die Behandlungsstunden, von denen im Rahmen einer Kurzzeittherapie 25 Stunden beantragt werden, dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Diese Zeit wird von der Therapeutin ausschließlich für Sie reserviert.


Was mache ich, wenn ich nicht zu meinem Termin kommen kann?

Sollten Sie verhindert sein, so gilt folgende Ausfallregelung: Sie haben die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu einer Frist von zwei Arbeitstagen (48 Stunden, bei dazwischen liegendem Wochenende oder Feiertagen entsprechend länger) vorher abzusagen. Dazu steht der Praxis-Anrufbeantworter zur Verfügung. Erfolgt Ihre Absage in kürzerer Frist oder gar nicht, so wird Ihnen eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,-Euro berechnet, die privat in  Rechnung gestellt wird. Die Ausfallregelung gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich versicherte Patienten.


Wer sind unsere Kooperationspartner?

  • Niedergelassene Kinderärzte
  • Niedergelassene Kinderpsychiater, Psychiater
  • Niedergelassene Hausärzte
  • Sozialpädiatrisches Zentrum Halle
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin MLU
  • Familienhebammen, Hebammen
  • psychosoziale Einrichtungen, z. B. Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen wie ProFamilia und die Interventionsstelle für häusliche Gewalt
  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt